Hier gehts zum Muttizettel!

Minderjährig

Freitags & Samstags ab 16 Jahren!

Du bist 16 oder 17 Jahre alt und möchtest zu uns kommen? Dann benötigst du eine volljährige Begleitung und eine Bescheinigung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz. Im Volksmund auch 'Muttizettel' genannt. Das von uns anerkannte Formular kannst du direkt auf dieser Seite downloaden oder ausdrucken.

Eine volljährige Aufsichtsperson kann für maximal zwei Minderjährige die Aufsicht übernehmen.

Alkoholische Getränke

Bitte beachte, dass du nur alkoholfreie Getränke, Bier, Wein oder Sekt konsumieren darfst. Branntwein oder branntweinhaltige Getränke dürfen in Deutschland von Minderjährigen weder erworben noch verzehrt werden. Das gilt auch für Mischgetränke oder sogenannte Alkopops. Der Alkoholgehalt ist dabei unabhängig.

Tabak

Ob Zigaretten, Tabak, Shisha oder E-Zigarette – Tabakwaren darfst du unter 18 weder kaufen, noch in der Öffentlichkeit konsumieren.